Eder-Apotheke

+49 (64 51) 18 11

Jetzt Vorteile sichern!

Nutzen auch Sie die Vorteile Ihrer Gesundheitskarte der Eder Apotheke in Frankenberg. So werden Sie noch besser betreut und haben folgende Vorteile:

Übrigens:
Auch wenn sie einmal Ihre Gesundheitskarte vergessen haben – uns genügt Ihr Name!

Das Antragsformular bekommen Sie bei uns in der Apotheke.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Mit Sicherheit für Ihr Wohl –
Verträglichkeit Ihrer Arzneimittel!

Entstehen beim gekauften Grippemittel Wechselwirkungen zu Ihren anderen Medikamenten? Mit der Gesundheitskarte der Eder Apotheke erkennen wir Verträglichkeiten sofort, auch wenn Sie Ihre anderen Medikamente bereits vor Wochen bei uns gekauft haben. Und sollten neue Risiken bei von Ihnen eingenommenen Medikamenten bekannt werden, können wir Sie schnell und gezielt informieren.

Immer gut beraten

Wir wissen, welches Nasenspray Ihnen beim letzten Mal so gut geholfen hat oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel im letzten Jahr hatte.

Jahresabrechnung für´s Finanzamt

Am Jahresende erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen beim Finanzamt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass eine Speicherung der von Ihnen angegebenen Daten zur Nutzung unseres Stammkundenrabatts unumgänglich ist. Wir werden Ihre Daten jedoch selbstverständlich streng vertraulich behandeln, nicht an Dritte weitergeben und bei Bedarf auf Ihren Wunsch hin umgehend löschen.

„Befreit“ oder nicht – wir wissen´s!

Mit Ihrer persönlichen Kundenkarte können Sie Ihren Befreiungsbescheid getrost zu Hause lassen. Wir registrieren nur einmal Ihre Befreiung von den Rezeptzuzahlungen.

Übersicht Ihrer Zuzahlungen

Wir erfassen Ihre Rezeptzuzahlungen bei uns im System. Am Ende jeden Jahres erhalten Sie von uns eine komplette Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse. Hier sparen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bares Geld: Bei geringem Einkommen gibt es abhängig vom Familienstand Härtefallregelungen zur Befreiung von Rezeptzuzahlungen – Fragen Sie Ihre Krankenkasse.